Mit dem BCBS 368 hat der Baseler Ausschuss am 21. April 2016 einen neuen Standard für die Überwachung und Steuerung des Zinsrisikos im Bankbuch (Interest Risk in the Banking Book – IRRBB) veröffentlicht. Der Standard löst damit den seit 2004 geltenden BCBS 108 ab, welcher bislang die Regelungen für Zinsrisiken im Bankbuch enthielt. Im Zuge dieser neuen Regelungen hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ein Konsultationspapier zur Überarbeitung ihrer in 2015 verabschiedeten Leitlinien zur Messung und Steuerung des Zinsrisikos im Bankbuch veröffentlicht.
Nach einer langanhaltenden Niedrigzinsphase sind insbesondere Institute mit einem hohen Maß an Fristentransformation dem Risiko steigender Zinsen ausgesetzt. Deshalb soll durch BCBS 368 das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch als eine wesentliche Risikoart (zukünftig Säule II des Baseler Säulenmodells) im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Prüfungs- und Überwachsungsprozesses gestärkt werden.
Messung & Steuerung von Zinsrisiken nach IRRBB
BCBS 368 unterscheidet dabei zwei Kenngrößen für die Messung und Steuerung von Zinsrisiken:
- Barwertige Perspektive (EVE-Ansatz): Hier liegt der Fokus auf der Änderung des Barwertes der zinstragenden Aktiv- und Passivgeschäfte des Bankbuches bei geändertem Zinsniveau. Der Barwert beziehungsweise Marktwert wird für nicht-derivative Produkte in der Regel durch die Diskontierung zukünftiger erwarteter Zahlungsströme ermittelt. Der Betrachtungshorizont ist unendlich, somit werden sämtliche Zahlungsströme bis zum Geschäftsende berücksichtigt. Die Berechnung beziehungsweise Bewertung erfolgt unter einer Roll-off Balance Sheet-Annahme, das heißt, dass auslaufendes Geschäft nicht ersetzt wird.
- Ertragsorientierte Perspektive (Net Interest Income beziehungsweise Earnings at Risk-Ansatz): Im Zentrum steht hier die Veränderung des Zinsergebnisses im engeren Sinne (Net Interest Income (NII)) beziehungsweise weiteren Ergebniseffekten wie zum Beispiel zinsinduzierten Fair Value-Änderungen im weiteren Sinne (Earnings at Risk (EaR)). Der NII beziehungsweise EaR-Ansatz untersucht die negativen Auswirkungen der Zinsänderung auf das periodische Zins- beziehungsweise zinsinduzierte Ergebnis. Der Betrachtungshorizont beträgt zwischen drei und fünf Jahre. Die Berechnung muss gegebenenfalls unter einer so genannten dynamischen Bilanzentwicklung erfolgen, das heißt der Notwendigkeit der Modellierung von Neugeschäft und dem „Schließen der Bilanz“ durch das Funding.
Neben einer Definition des Zinsrisikos enthält der Standard unter anderem Prinzipien für Finanzinstitute zur Messung, Steuerung und Überwachung von Zinsrisiken sowie Prinzipien für die Aufsicht zur Überwachung der Institute im Rahmen der Steuerung und Tragfähigkeit von Zinsrisiken.
Verschiedene Zinsrisiko-Arten
Im Sinne der Zinsrisiken unterscheidet der Standard dabei zwischen den folgenden Formen:
- Gap Risk: Risiken in Bezug auf Inkongruenzen zwischen der Laufzeit und der Zinsanpassung von Aktiva und Verbindlichkeiten sowie außerbilanzielle kurz- und langfristige Positionen (Zinsanpassungsrisiko) beziehungsweise Risiken bei Änderungen der Steigung und der Form der Zinsstrukturkurve (Zinsstrukturkurvenrisiko).
- Basis Risk: Risiken bei der Absicherung eines Zinsänderungsrisikos durch eine Risikoposition, die unter leicht unterschiedlichen Konditionen neu bewertet wird.
- Option Risk: Risiken bei Optionen, einschließlich eingebetteten Optionen, wie zum Beispiel der Verkauf von festverzinslichen Produkten durch Verbraucher, wenn sich die Marktzinsen ändern.
Unterstützung der WTS Advisory bei IRRBB
Die WTS Advisory unterstützt Sie und Ihr Unternehmen bei der Analyse Ihres aktuellen Systems zur Messung und Steuerung des Zinsrisikos im Bankbuch, der Identifikation von Lücken zu den neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen, der Konzeption geeigneter Anpassungsmaßnahmen sowie der Umsetzungsbegleitung.
Bei Interesse und für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.